Evaluierung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz

2013 ist eine Novelle des Arbeitnehmer:innenschutzgesetzes (ASchG) in Kraft getreten, die alle österreichischen Betriebe zur Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastungen verpflichtet.

  • Einbezug des Menschen in den Arbeitnehmer:innenschutz
  • Wirtschaftlicher Erfolg
  • Optimierung der Arbeitsorganisation
  • Stärkere Bindung der Mitarbeiter:innen an das Unternehmen
  • Geringe Ausfallzeiten und Erhaltung der Arbeitsfähigkeit
  • Verbesserung des Betriebsklimas
  • Einsatz von wissenschaftlich fundierten, standardisierten und geeigneten Verfahren
  • Ermittlung von arbeitsbedingten (psychischen) Belastungen von
    – der Arbeitsaufgabe und Tätigkeit
    – der Arbeitsorganisation
    – der Arbeitsumgebung
    – dem Organisationsklima
  • Bewertung der Ergebnisse
  • Festlegung und Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung (Einbezug der Mitarbeiter:innen empfohlen)
  • Dokumentation der Ergebnisse
  • Überprüfung der Wirksamkeit und Anpassung der Maßnahmen

abhängig von der Firmengröße